1. Reichstag, Weimarer Republik


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Deutschvölkischen in Beziehung zu den Angeklagten in den Mordprozessen bringt, will ich nur die eine Tatsache feststellen, daß die große Mehrzahl der Angeklagten aus dem Rathenau-Prozeß wie auch die Angeklagten aus dem Scheidemann-Prozeß zugegeben haben, daß sie Mitglieder des Deutschvölkischen Bundes gewesen sind.

(Hört! Hört! links.)

Ich meine, dieses Zugeständnis der Angeklagten ist doch der beste Beweis dafür, daß sie in dieser ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Deutschvölkischen Bundes die Tendenz in sich aufgenommen haben, die in letzter Linie zur Ermordung beziehungsweise zum Attentat auf die beiden Staatsmänner geführt hat.

(Zustimmung links.)

Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bruhn.

Bruhn, Abgeordneter: Herrn Gothein möchte ich sagen:7 Ich habe nicht behauptet, Herr Rathenau habe sich zum Ministerposten gedrängt, sondern ich habe gesagt: in der Zeit nach der Revolution seien vorwiegend Juden Minister gewesen, es hätte gerade noch gefehlt, daß das Zentrum solche ernannt hätte. Ich habe nicht von Rathenau gesprochen. Im übrigen Herr Gothein, werden wir uns über Rassenhaß und Rassenhetze und dergleichen nicht verständigen. Ich billige die Bestrebungen des Schutz- und Trutzbundes nicht nur, sondern unterstütze dieselben.

(Zurufe von den Vereinigten Sozialdemokraten.)


7S.9291B

vorige

- Genau so, wie Sie, Herr Giebel, für Ihre Auffassung eintreten, hat auch der Deutschvölkische Schutz- und Trutzbund das Recht, für seine Auffassung einzutreten, wenn er sich auf dem Boden des Gesetzes bewegt, und das ist seit Jahrzehnten von der Deutschvölkischen Partei, dann vom Deutschvölkischen Bund und denen, die diesem angehört haben, und nachher vom Deutschvölkischen- Schutz- und Trutzbund geschehen. Der Bund als solcher und seine Unterorgane sind noch niemals mit der staatlichen Ordnung und mit den Strafgesetzen in Konflikt gekommen. Denn wenn man dem Hauptgeschäftsführer des Bundes hätte etwas anhaben können, wäre man ihm zu Leibe gegangen. das ist der beste Beweis dafür, daß nicht irgendwelches Material vorliegt. Daß dieser oder jener der Angeklagten der Leipziger Prozesses Mitglied des Bundes ist, ändert an der Tatsache nichts, daß der Bund als solcher schuldlos ist. Deshalb darf er auch nicht verboten werden. Aber verbieten Sie nur: die deutschvölkische Bewegung wird sich schon durchsetzen.

(Große Unruhe und Zurufe links.)